Informationen für Lieferanten
Unser hoher Qualitätsanspruch zeigt sich auch bei der Auswahl unserer Lieferanten. Denn nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht es uns weiterhin innovative und hochwertige Produkte anzubieten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Lieferanten – von Liefer- und Einkaufsbedingungen bis hin zu Verpackungsrichtlinien.
GEZE Lieferantenportal
Als GEZE Lieferant haben Sie über diesen Zugang direkten Zugriff zu den SAP-Schlüsselfunktionen des Supply Chain Managements.
ZUM GEZE PORTALWichtige Informationen und Dokumente
Hier finden Sie wichtiges Informationsmaterial zum Download.
GEZE auf nexmart
GEZE ist auf dem Informations- und Handelsportal nexmart vertreten. Das Branchennetzwerk ermöglicht es GEZE Handelspartnern, sich rund um die Uhr bequem über GEZE Produkte zu informieren. Das Portal bietet mit seiner einfachen Benutzeroberfläche und branchengerechten Bestellfunktionen eine automatisierte Bestellabwicklung und einen durchgängig digitalen Bestellprozess.
FAQs an unseren Einkauf
Unser Fragenkatalog (FAQs) beantwortet Ihnen häufig gestellte Fragen an unseren Einkauf.
Unsere Zahlungsbedingungen lauten: Innerhalb 14 Tagen 3% Skonto, 30 Tage netto. Unsere Lieferbedingungen sind Lieferungen frei Haus einschließlich Verpackung und den Verzollungskosten. Informationen über unsere Einkaufsbedingungen erhalten Sie bei Anfrage bzw. Auftrag. Diese sind für alle Bestellungen verbindlich.
Die GEZE GmbH führt jedes Jahr am 30.06. zum Ende des Geschäftsjahres eine Inventur durch, um den aktuellen Bestand zu erfassen. An diesem Tag werden keine Lieferungen angenommen. Aus kalendarischen und betrieblichen Gegebenheiten kann die Inventur vor oder nach diesem Stichtag durchgeführt werden. Lieferanten mit einem Außenlager haben GEZE Bestände aufzunehmen und zu melden.
Nach Auswahl des Lieferanten wird der Auftrag zur Lieferung von Erstmustern erteilt. Diese werden auf die Erfüllung der vereinbarten Spezifikation geprüft, d.h. die Serienfähigkeit ist vom Lieferanten nachzuweisen. Hierfür ist ein Erstmusterprüfbericht (EMPB) nach VDA zu erstellen. Zusätzlich wird ein Werkstoffprüfzeugnis nach VDA gefordert, in welchem die Werkstoffzusammensetzung und die mechanischen Eigenschaften aufgeschlüsselt werden. Eine Erstbemusterung ist bei der Lieferung von neuen Teilen eines neuen Lieferanten, bei bestehenden Teilen mit einem neuen Änderungsstand bei Zeichnungen bzw. der Spezifikationen sowie bei der Umstellung auf neue bzw. überholte Werkzeuge erforderlich.
Eine Informationspflicht des Lieferanten vor Lieferung besteht bei:
- Produkten aus neuen / geänderten Fertigungsverfahren
- Produkten mit Vormaterial eines neuen Unterlieferanten
- Änderung des Produktionsstandortes
- Produkten, deren Anlieferung länger als 24 Monate zurückliegt sowie bei
- Produkten, deren Anlieferung von GEZE aufgrund eines Qualitätsproblems gestoppt wurde.
Die Serienlieferfähigkeit des Lieferanten wird durch die Erstbemusterung nachgewiesen und durch den Erstmusterprüfbericht und das Werkstoffprüfzeugnis dokumentiert. Die Serienfähigkeit wird durch eine Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der GEZE GmbH und dem Lieferanten abgesichert. Inhalt dieser Qualitätssicherungsvereinbarungen sind Bemusterung, Serienlieferung, Auditierung, Dokumentation, mit geltende Unterlagen, Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Ablaufplan zu den QS-Lieferbedingungen, Behälterkennzeichnung sowie die Lieferantenselbstauskunft.
Als Standardformat sind Dateien bei der GEZE GmbH im dxf - Format verfügbar, zukünftig stehen die Dateien aber auch als dwg-Files zur Verfügung.
Die Anlieferung von Produkten ist Montag bis Donnerstag von 7.00 - 15.00 Uhr und Freitag von 7.00 - 14.00 Uhr möglich. Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten sind nur in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung möglich.
Monteure können täglich von 6.00 - 19.00 Uhr Serviceleistungen oder Reparaturarbeiten durchführen. Leistungen außerhalb dieser Zeit sind in Ausnahmefällen nach Vereinbarung bis 23.00 Uhr möglich.
Um einen schnellen Transport und eine optimale Lagerung zu gewährleisten, wird eine verstärkte Verwendung von KLT Verpackungen und Europaletten angestrebt. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur für die Erreichung dieses Zwecks in erforderlichem Umfang zu verwenden. Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Jede Lieferung muss pro Verpackungseinheit mit Lieferantennamen, Identifikationsnummer, Zeichnungsnummer und Änderungsstand gekennzeichnet werden bzw. die Kennzeichnung muss der Ware beigelegt sein.
Rechnungen sind beim Besteller mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert einzureichen. In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern der einzelnen Positionen anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, auf dem handelsüblichen Wege. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung und/oder die Leistung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen ist. Der Besteller ist auch zum Skontoabzug berechtigt, wenn er aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Falle nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistungen als vertragsgemäß.
Aus einer bestimmten Distanz dürfen keine Beschädigungen der definierten Sichtfläche erkennbar sein. Die Sichtfläche ist auf der Zeichnung eindeutig definiert und durch ein Grenzmuster festgelegt.
Bei GEZE wird mit SAP/R3 gearbeitet, eine Anbindung über DFÜ-Schnittstellen ist für Lieferanten möglich.