Barrierefreiheit für Gebäude – mehr Komfort und Lebensqualität für alle
Barrierefreiheit für Gebäude: Tipps zu Planung, DIN-Normen und Gesetzen. Schnell und ohne Hilfe eine Tür passieren oder problemlos ein schweres Fenster öffnen – das ist nicht immer so einfach, wie es im ersten Moment scheint. Das gilt nicht nur für Menschen im Rollstuhl oder anderen körperlichen Einschränkungen: Auch mit Gipsbein, vollgepackten Armen oder einem Kinderwagen kann eine einfache Alltagshandlung schon mal zu einer echten Herausforderung werden. Die Lösung: Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit ist ein gesellschaftsrelevantes Thema, das uns alle betrifft. Jeder Mensch hat laut Grundgesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf einen uneingeschränkten Zugang zu allen gestalteten Lebensbereichen – unabhängig von der persönlichen Lebenslage, körperlichen Verfassung oder des Alters. Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen gleichberechtigt, selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe zu leben.
Barrierefrei bedeutet mehr als „behindertengerecht“
Barrierefreie Gestaltung bringt somit viele Vorteile – und zwar nicht nur für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Daher ist auch der Begriff „behindertengerecht“ kaum noch gebräuchlich. Warum? Stellen Sie sich vor: Sie stehen mit schweren Einkaufstüten in den Händen vor einer Tür und müssen zum Öffnen Ihren Ellbogen verwenden. Oder Sie müssen sich, um das Fenster zu kippen, auf einen wackeligen Hocker stellen – umständliche und manchmal sogar gefährliche Angelegenheiten. Wir stoßen im Alltag immer wieder auf Hindernisse, die das Leben erschweren und kostbare Zeit in Anspruch nehmen.
Barrierefreie Gebäude erleichtern den Alltag für alle
Barrierefreies Bauen und Wohnen macht Ihr Leben somit nicht nur „behindertengerecht“, sondern hindernisfrei. Barrierefreiheit kommt allen Menschen zugute und kann ihr Leben positiv verändern. So helfen schwellenfreie Eingänge und breite Türen nicht nur alten Menschen oder Personen mit Gehhilfen oder anderen Einschränkungen, sondern auch Familien mit Kinderwagen oder Reisenden mit schwerem Gepäck. Barrierefreiheit bedeutet Komfort, Inklusion und hohe Lebensqualität für alle.
Barrierefreie und hygienische Lösungen
GC 307+: Hohe Hygiene & barrierefreie Begehung. © GEZE GmbH
Viele barrierefreie Lösungen erhöhen nicht nur den Komfort für Nutzer, sondern verbessern auch die hygienische Sicherheit. So sorgen beispielsweise Radar-Näherungstaster dafür, dass sich automatisierte Türen berührungsfrei öffnen. Dadurch werden physische Kontakte und somit Übertragungsmöglichkeiten für Keime, Bakterien und Viren vermieden. Vor allem in vielgenutzten Bereichen, in öffentlichen Gebäuden und im Pflege- und Gesundheitswesen lassen sich so Hygiene, Sicherheit und Komfort entscheidend verbessern.
Ein gutes Praxisbeispiel aus dem Gesundheits- und Pflegebereich: Im Wohnheim Fux Campagna wurden berührungslose Näherungstaster angebracht. Sie sorgen dafür, dass die mit GEZE Slimdrive ausgestatteten Türen auch ohne direkte Berührung barrierefrei geöffnet werden können. Der Näherungstaster erkennt Personen und Objekte im Erfassungsbereich von 10 bis 50 Zentimetern und kann je nach Bedarf angepasst werden. So können beispielsweise Menschen mit Gehilfen oder Rollstuhlfahrer die Tür komfortabel öffnen, ohne den Türöffner direkt zu berühren. Das erhöht den barrierefreien Komfort und verbessert zudem die Hygiene.
Entdecken Sie hygienische Lösungen für zahlreiche Bereiche und Anforderungen:
GEZE-Lösungen für Eingangsbereiche (PDF | 281 KB)
Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen
Automatische Türen für einen barrierefreien Zugang © Martin Jakob / GEZE GmbH
Seit einigen Jahren rückt das Thema Barrierefreiheit verstärkt in das öffentliche Bewusstsein. Insbesondere barrierefreies Planen und Bauen von öffentlichen Gebäuden und privatem Wohnraum spielen eine zentrale Rolle. Das Ziel: Gebäude und Wohnraum planerisch und baulich so zu gestalten, dass sie von jedem Menschen ohne fremde Hilfe und ohne Einschränkung genutzt werden können. Dafür gibt es wichtige Gründe. So steigt die Anzahl der Menschen, die bis ins hohe Alter ein selbständiges Leben führen können und wollen.
Barrierefreiheit ermöglicht Inklusion
Gesetzlich im Grundgesetz verankert, wird Barrierefreiheit auch immer stärker von Menschen mit Behinderungen gefordert. Nur durch den Abbau von Hürden ist für sie ein Leben ohne die ständige Hilfe anderer möglich. Hinzu kommt das aktuelle Thema der Inklusion, des Rechts eines jeden Menschen – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein zu können.
Universal Design schließt Barrierefreiheit ein
Auch neue und nachhaltige Lebensstile, die unkomplizierte Nutzung von Gebäuden und Räumen beinhalten, liegen stark im Trend. Mit angenehm-hilfreichen Einrichtungen ist Barrierefreiheit sehr eng mit Komfort und Design verbunden. In diesem Zusammenhang fällt vermehrt der Begriff des Universal Designs. Das internationale Design-Konzept konzipiert Lebensräume so, dass sie für alle gleichermaßen zugänglich, verständlich und nutzbar sind. Danach müssen Gebäude für die größtmögliche Gruppe von Menschen einfach zu erschließen und ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Universal Design richtet sich nicht an eine spezifische Zielgruppe, sondern bringt Erleichterungen für alle. Barrierefreies Planen und Bauen spiegelt sich somit stark im Universal Design wider.
Gesetzliche und normative Rahmenbedingungen
Eine barrierefreie Gestaltung des Umfelds und somit auch von Gebäuden wird von zahlreichen gesetzlichen und normativen Vorgaben gefordert. Die Regelungen variieren je nach Land. In Deutschland ist Barrierefreiheit im Grundgesetz sowie in der Musterbauordnung und in den Landesbauordnungen verankert und somit festes Kriterium bei öffentlichen Bauvorhaben.
Im deutschen Grundgesetz (GG) lautet Art. 3 Abs. 3 Satz 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Das bedeutet, dass alle Menschen das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft haben. Das Grundgesetz steht über allen weiteren Gesetzen und Normen.
2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die im Mai 2008 für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend in Kraft getreten ist. Artikel 9 fordert, dass „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang […] zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, […] sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit […] offenstehen.“ Straßen, Transportmittel und öffentliche Gebäude und Einrichtungen müssen somit barrierefrei gestaltet werden, um „für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen“.
Behindertengleichstellungsgesetz
Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen verhindern bzw. beseitigen. Das deutsche BGG definiert Barrierefreiheit wie folgt:
- § 4 BGG Barrierefreiheit: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig."
- § 8 BGG Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr: (1) „Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten im Eigentum des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden."
Musterbauordnung
Die Anforderungen an Barrierefreies Bauen sind in der Musterbauordnung und in den meisten Landesbauordnungen verankert. Sie sind fester Bestandteil der technischen Baubestimmungen und somit zwingend umzusetzen:
- § 50 MBO Barrierefreies Bauen: (1) "In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein."
(2) "Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können."
Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind auch DIN-Normen bei der barrierefreien Planung und Ausführung von Gebäuden zu beachten. Barrierefreies Bauen ist in Deutschland durch die Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 definiert. Nach ihnen gelten bauliche Anlagen als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Als technische Regeln haben die Normen bauaufsichtliche Gültigkeit erlangt.
- DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1 Öffentlich zugängliche Gebäude: Die DIN 18040-1 ist im Oktober 2010 erschienen und beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude. Die Norm bezieht sich konkret auf die Gebäudeabschnitte, die von der Öffentlichkeit genutzt werden.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören in Anlehnung an die Musterbauordnung (§ 50 Abs. 2 MBO):
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
- Sport- und Freizeitstätten
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
- Einzelhandel
- Gast- und Beherbungstätten
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Für Arbeitsstätten gelten technische Regeln für Arbeitsstätten: Die „ASR Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ ersetzt die DIN 18024-2:1996-11. Die genauen Regelungen und Baubestimmungen obliegen jedem Bundesland.
- DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2 Wohnungen:
Die Norm ist im September 2011 erschienen und bezieht sich auf die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen sowie deren Außenanlagen.
Beide DIN-Normen sind als Planungsgrundlage anzusehen und geben Vorgaben zur Einhaltung der Barrierefreiheit.
Brandschutz und Barrierefreiheit kombinieren
Gebäude müssen nicht nur die gesetzlichen und normativen Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit erfüllen: Auch vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kombination von Brandschutzmaßnahmen und barrierefreier Gestaltung ist komplex: So müssen Brandschutztüren im Brandfall schnell schließen und sichere Brandabschnitte bilden, aber im Alltag barrierefrei passierbar sein.
Entdecken Sie unser kostenfreies Brandschutz-Whitepaper
Was bei der Planung barrierefreier Brandschutztüren beachtet werden muss, hat unser Brandschutzexperte Peter Rürup im Ausstellerforum der digitalen FeuerTrutz 2020 vorgestellt:
HIER GEHT'S ZUM VIDEO der FeuertrutzBarrierefreiheit im privaten Bereich
Immer mehr Menschen wünschen sich auch in den eigenen vier Wänden mehr Komfort und Lebensqualität. So orientieren sich viele private Bauvorhaben vermehrt an barrierefreien Konzepten, wie am Konzept des Universal Designs. Auch intelligentes Wohnen mit Smart Home wird immer beliebter. Neben Universal Design und Smart Home existieren im privaten Bereich noch weitere Konzepte, die ähnliche Ziele verfolgen. Im Wesentlichen haben sie eines gemeinsam: Der Fokus liegt auf den Menschen und den Lösungen, die einen barrierefreien Alltag schaffen.
Barrierefreie Tür- und Fenstersysteme erhöhen den Komfort
Barrierefreiheit bietet in allen Lebensabschnitten zahlreiche Vorteile. Sie helfen Menschen mit vorübergehenden Unfallfolgen, Personen mit Kinderwagen, Gepäck oder Einkaufstüten sowie Familien mit Kleinkindern. So bieten automatische Tür- und Fensterlösungen einen hohen Nutzerkomfort – insbesondere dann, wenn die manuelle Betätigung von Türen oder Fenstern gerade zu umständlich, mühsam oder gar unmöglich ist.
Barrierefrei Leben ist ein Zukunftsthema
Neben der komfortbezogenen Optimierung spielen auch das selbständige Leben und Wohnen eine wichtige Rolle. Was für viele Menschen selbstverständlich ist, wird im Alter zur großen Anstrengung oder unmöglich. In den kommenden Jahren kommt es in Deutschland zu einer erheblichen Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung. Der Anteil der 65-Jährigen und Älteren steigt deutlich an. Im Jahr 2060 wird jeder dritte Bürger mindestens 65 Jahre alt sein. Aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur in Deutschland beschäftigt sich die ältere Generation von morgen schon heute mit dem Thema Barrierefreiheit. Auch ältere Menschen von heute sind so aktiv wie nie zuvor und wollen bis ins hohe Alter selbständig leben.
Türen und Fenster mit GEZE barrierefrei gestalten
Barrierefreie Türsysteme für hohen Nutzerkomfort © Martin Jakob / GEZE GmbH
Die Bedienung und Begehung von Türen sowie das Öffnen und Schließen von Fenstern gehören zu den wichtigsten Aspekten bei der barrierefreien Gebäudegestaltung. Als Vorreiter im Bereich Barrierefreiheit beseitigt GEZE Barrieren mit einer umfangreichen Auswahl an innovativen und individuellen Lösungen für Tür-, Fenster- und Sicherheitstechnik – sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich.
Erhöhter Komfort für Nutzer
GEZE-Lösungen bieten mehr Sicherheit und Komfort durch eine einfache und intuitive Bedienung. Sie berücksichtigen persönliche Wünsche und individuelle Anforderungen von Menschen und machen das Leben einfacher und bequemer. Die objektbezogenen Lösungen von GEZE fügen sich auch optisch perfekt in jedes Raumkonzept ein.
Sichere und DIN-konforme Lösungen
Die automatischen Tür- und Fenstersysteme von GEZE erfüllen höchste Sicherheitsstandards und entsprechen den Richtlinien der DIN-Normen für barrierefreies Bauen. Mit Komplettlösungen aus einer Hand ist GEZE Ihr kompetenter Partner bei der normgerechten Realisierung von Projekten – von der Planungsphase bis zum After-Sales-Service.
Zu den automatischen Drehtürsystemen von GEZE
Zu den automatischen Schiebetürsystemen von GEZE
Barrierefreiheit im neuen Rathaus Leonberg
Beim Neubau des Rathaus Leonberg hat GEZE ein vollständiges Konzept zur Barrierefreiheit und Gebäudesicherheit geplant und umgesetzt. Die Tür- und Fensterlösungen von GEZE fügen sich perfekt in das puristische Design des Neubaus ein. Erfahren Sie hier mehr!
Individuelle und objektbezogene Planung
Entscheidend für die umfassende und durchgängige Barrierefreiheit in einem Gebäude ist die intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema bereits während der Planungsphase. GEZE bietet umfassende Unterstützung u.a. in der Planungsphase. Konzepte zur Barrierefreiheit werden gemäß den Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen des Gebäudes, nach allen gesetzlichen Vorgaben sowie nach der DIN 18040 als Planungsgrundlage für die Barrierefreiheit gestaltet.
Vielseitige Kompetenz aus einer Hand
GEZE bietet eine breite Produktpalette zum Thema barrierefreies Bauen – von automatischen Türantrieben, Feststellanlagen, Freilauftürschließer und Ansteuerelementen über Zutrittskontrolle, Panikschlösser, elektrische Fensteröffnungssystemen bis hin zu RWA und NRWG. Alle Produkte zeichnen sich durch eine einfache und sichere Montage aus und finden sowohl in öffentlichen als auch privaten Gebäuden Anwendung.
Umfassender Service von Anfang an
GEZE unterstützt nicht nur die Barrierefreiheit in neuen, sondern auch in bestehenden Gebäuden. Im Gegensatz zu der Barrierefreiheit in neuen Gebäuden stellt die Anpassung bestehender Gebäude eine etwas größere planerische und gestalterische Herausforderung dar, die GEZE Experten mit ihrer fachlichen Kompetenz und langjährigen Erfahrung optimal lösen. GEZE steht von Anfang an als kompetenter Partner zur Seite. Das eng geflochtene GEZE Vertriebsnetz stellt Ihnen auch kurzfristig Berater zur Verfügung, die Ihnen barrierefreie Lösungsansätze gleich vor Ort aufzeigen können.