Prüfung Brandschutztüren: Professionelle Wartung und Sicherheitsüberprüfung

Brandschutztüren spielen eine zentrale Rolle im vorbeugenden Brandschutz: Die selbstschließenden Türen stellen sicher, dass Öffnungen in feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer geschützt werden. Die regelmäßige Prüfung und fachgerechte Wartung von Brandschutztüren sichert nicht nur den zuverlässigen Schutz, sondern verhindert oft auch teure Reparaturen.

Warum Prüfung/Wartung?

Wichtige Aspekte für sichere Brandschutztüren

Helle Fluransicht in einem Krankenhaus mit einer großen Glastür, orangen Wandmustern und Sitzbank.

Brandabschnittstür mit TS 5000 R-ISM, Gleitschienentürschließersystem für zweiflügelige Türen mit Schließfolgeregelung und Rauchschalter. © Jürgen Pollak / GEZE GmbH

Für den sicheren Betrieb von Brandschutztüren müssen passende Anbauteile verwendet und weitergehende Vorschriften beachtet werden. 

  • Die Dichtigkeit der Türen ist bei Rauchschutztüren essenziell. Diese kann durch einen Mangel beim Einbau herabgesetzt sein. Wenn die Wandöffnung durch die Brand- und Rauchschutztür aber nicht abgedichtet ist, können giftige Rauchgas in andere Bauabschnitte eindringen und Menschenleben gefährden.
  • Die ausgewählten Beschläge müssen zur Brandschutztür passen.
  • Brandschutztüren befinden sich auch in Flucht- und Rettungswegen. Diese Wege müssen stets freigehalten und entsprechende Vorschriften zur Fluchtwegsicherung (RWS) beachtet werden.
  • Eine lückenlose Dokumentation aller Wartungsmaßnahmen dient als Nachweis und kann die Verantwortlichen im Brandfall entlasten.

MEHR ZU BRANDSCHUTZTÜREN
 

Vorteile regelmäßiger Wartungen

  • Turnusmäßige Wartungen sichern den störungsfreien Betrieb.
  • Die gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt und der Betreiber ist seinen Pflichten nachgekommen, für den Brandschutz zu sorgen.
  • In geplanten regelmäßigen Wartungen können mögliche Mängel im Vorfeld erkannt und beseitigt werden. Das schützt vor ungeplanten Reparaturen und verlängert die Lebensdauer.
  • Ordnungsmäßig gewartete Brandschutztüren können dazu beitragen, dass ein Versicherungsschutz im Brandfall erhalten bleibt und Versicherungsansprüche nicht gefährdet werden.

Anforderungen an die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren

Grundsätzlich steht der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie in der Pflicht, Brandschutztüren zu warten. Sofern es sich um eine Arbeitsstätte handelt, ist laut Landesbauverordnung auch der Unternehmer in der Pflicht.

Was bei der sicherheitstechnischen Prüfung einer Brandschutztür durch einen Sachkundigen zu beachten ist:

  • Zustandsprüfung: Der Sachkundige muss den allgemeinen Zustand der Tür, einschließlich Zarge, Dichtungen und Beschläge, überprüfen. Verbindungen müssen fest sitzen, elektrische Kontakte sauber und Türbänder leichtgängig sein.
  • Funktionsprüfung: Es wird getestet, ob die Tür ordnungsgemäß schließt und verriegelt. Dabei sind auch die Bewegungsfreiheit und der Widerstand gegen äußere Einflüsse zu prüfen. Bei kraftbetätigten Türen wird der erforderliche Kraftaufwand zum Öffnen der Tür ermittelt.
  • Dichtheit: Die Dichtungen müssen auf ihre Unversehrtheit und Dichtheit geprüft werden, um sicherzustellen, dass im Brandfall Rauch und Feuer nicht durchdringen können.
  • Kennzeichnung: Die Brandschutztür muss entsprechend den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sein, einschließlich der Klassifizierung auf dem Typenschild, einer Ziffernbezeichnung und der Prüfnummer.
  • Dokumentation: Alle Prüfergebnisse sind detailliert zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Wartung und kann im Schadensfall wichtig sein.
  • Einhaltung von Normen: Die Prüfung muss gemäß den geltenden Normen und Vorschriften durchgeführt werden, wie zum Beispiel der DIN 4102 oder der DIN EN 16034.
  • Wartungsbedarf: Der Sachkundige sollte Empfehlungen für notwendige Wartungs- oder Reparaturarbeiten geben, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.
  • Schulung und Qualifikation: Der Prüfende sollte über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügen, um die Prüfung fachgerecht durchführen zu können.
Wie oft

Vorgeschriebene Prüfungsintervalle für Brandschutztüren

Vorschriften/Normen

Richtlinien, Normen und Gesetze zur Wartung von Brandschutztüren

Für Einbau, Kennzeichnung und Instandhaltung

  • DIN EN 16034: Einbau von Feuerschutzabschlüssen
  • DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1: Planung, Einbau und Betrieb von Brandschutztüren sowie DIN 4102-5 zur Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen
  • DIN 18095: Rauchschutztüren
  • DIN 14677: Instandhaltung von Feststellanlagen

Für den Arbeitsschutz und den Betrieb von Brandschutztüren

  • Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 Abs. 10.2)
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • DIBt-Richtlinien
  • Prüfzeugnis des Herstellers
  • Musterbauordnung
  • Arbeitsstättenverordnung

DIN 18650: Klare Normvorgaben für die Wartung von Brandschutztüren

In der Norm DIN 18650 sind die wesentlichen Punkte zur Wartung von Brandschutztüren eindeutig geregelt:

  • Für den Betrieb, die regelmäßige Wartung und die Sicherheitsüberprüfungen der Anlagen ist der Betreiber verantwortlich.
  • Nur ausgebildete, sachkundige Personen dürfen die Wartung durchführen.

Nachrüstungen halten die Anlage aktuell

Immer wieder kann es auch zu notwendigen Nachrüstungen kommen. Grund können neue Regelungen oder neue Anforderungen sein. Diese Nachrüstungen sind umzusetzen, um den Schutz des Gebäudes und auch den Schutz der Versicherung zu erhalten.

  • Bei Nachrüstungen besteht eine Hinweispflicht. Sie müssen im Prüfungsprotokoll dokumentiert und der Betreiber muss darauf explizit hingewiesen werden.
  • Der Betreiber ist für Nach- und Umrüstungen verantwortlich.
  • Weder in der ASR A 1.7 noch in der DIN 18650 ist der Bestandsschutz eindeutig formuliert. Der Betreiber muss zwischen Vor- und Nachteilen einer Umrüstung abwägen und ist nach wie vor für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
  • Im Schadenfall entscheiden die Gerichte, ob die Sicherheitsbestimmungen ausreichend berücksichtigt wurden. Ein Protokollbuch dient hier als Nachweis. 
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Haftung

Ein brandheißes Thema: Haftung im Schadenfall

In einem modernen Eingangsbereich mit Glastüren erklärt ein Servicemitarbeiter einem Mann mit Hemd etwas auf einem Tablet.

In erster Linie ist der Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit und die Einhaltung des Brandschutzes verantwortlich. Deshalb ist es in seinem Interesse, dass sämtliche Vorgaben eingehalten, nachgewiesen und dokumentiert sind. Ist die Wartung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, haftet der Betreiber gegenüber Dritten vollumfänglich. Als Nachweis dienen die Prüfprotokolle der regelmäßig und gemäß den fachlichen Bestimmungen durchgeführten Wartungen der Brandschutzüren. Lückenhafte Dokumentationen oder nicht entdeckte oder abgestellte Mängel können im Schadenfall zu einer Leistungskürzung der Versicherungen führen. 
Übrigens: Ist die Wartungspflicht verletzt, erlischt auch die Gewährleistung des Türherstellers.

Neben den reinen Brandschutzregelungen müssen Brandschutztüren auch weitere Vorgaben und Normen erfüllen. So unterliegen sie auch bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungen. In diesem Fall können Mängel die Baugenehmigung betreffen und den Betrieb von Anlagen oder Gebäuden einschränken. Es können auch Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
 

Serviceleistungen GEZE

Maßgeschneiderte Services über den gesamten Gebäudelebenszyklus

Darstellung der Serviceleistungen von GEZE in einem Schaubild

GEZE Services - alles aus einer Hand. © GEZE GmbH

Als Ihr zuverlässiger Partner für Service mit über 160 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Expertise zur Seite. Wir prüfen Ihre Anlagen vorschriftsmäßig auf Funktionalität sowie Sicherheit zum Personen-, Sach- und Arbeitsschutz. Hierzu gehört für uns selbstverständlich auch die Beratung zu gesetzlichen Vorschriften und Normen sowie zu Nachrüstungen.

Wir begleiten Sie über den gesamten Produktlebenszyklus – von der zertifizierten Montage und Inverkehrbringung (= Erstabnahme) von GEZE Systemen über regelmäßige Wartungen bis hin zu Umrüstungen und Rückbau.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie vor Ort bei der Liegenschaftsbetreuung, beispielsweise mit einer technologiegestützten Dokumentation aller Wartungsergebnisse und bezüglich der Betriebs- und Investitionsplanung.

Das zeichnet unsere GEZE Services aus:

  • Herstellerunabhängiger Rundum-Service
  • 24/7 Kundendienst
  • schnelle Reaktionszeit im Störungsfall
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